in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel

Anfrage Bewässerung städtischer Liegenschaften

Betreff: Anfrage an den Oberbürgermeister zur Bewässerung städtischer Liegenschaften
Status: öffentlich Vorlage-Art: Anfrage
Einreicher: Stadtverordnete Frau Hauffe und Herr Kutsche
Federführend: Stadtverordnete Bearbeiter/-in: Import, Allris
Beratungsfolge:
   
  Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
  25.06.2025    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel zur Kenntnis genommen     
       
 
 
 
 
Anlagen:
Anfrage_Bewässerung_städtischer_Liegenschaften.pdf
Beantworrtung_Anfrage_179_2025

Sehr geehrter Herr Scheller,

aktuell erlebt Deutschland das trockenste Frühjahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Auch im Land Brandenburg macht sich dies deutlich bemerkbar: Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) liegt die durchschnittliche Menge an Regen bei 36 Liter pro Quadratmeter im Land. Doch in diesem Jahr fielen im Durchschnitt nur 15 Liter pro Quadratmeter und damit lediglich rund 40 Prozent dessen, was zu erwarten gewesen wäre.

Vor diesem Hintergrund rückt die Bewässerung städtischer Grünanlagen und Sportplätze besonders in den Fokus. Dabei sind einige Regeln zu beachten, um eine effektive, wassersparende und rasen- sowie pflanzenschonende Sprengung zu gewährleisten. Auch der Zeitpunkt der Bewässerung spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. So ist klar, dass man mittags nicht wässern oder sprengen sollte, weil das Wasser schnell verdunstet und die Pflanzen unnötig Stress bekommen. Die Sonne kann die Feuchtigkeit verdunsten, bevor sie in den Boden eindringen kann, und der nasse Rasen bzw. die nassen Blätter können durch die Sonnenstrahlen verbrennen.

Den Fragestellern ist bekannt, dass trotz dieser Bedenken zumindest der Sportplatz am Wiesenweg bei strahlendem Sonnenschein zur Mittagszeit bewässert wurde. Konkret ist aufgefallen, dass die Bewässerung dieses Sportplatzes z.B. am 02.05.2025 um 12:22 Uhr erfolgte. Ein entsprechender Fotobeweis mit Zeitstempel liegt der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht vor.


Wir fragen Sie daher:

1.Inwiefern folgt die Stadtverwaltung bei der Bewässerung städtischer Liegenschaften einem klaren Konzept, und ist in diesem Konzept auch der Zeitpunkt der Bewässerung eindeutig geregelt?

2.Achtet die Stadtverwaltung darauf, dass die automatische Bewässerung städtischer Liegenschaften vor 08:00 Uhr bzw. nach 18:00 Uhr passiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen werden unternommen, um dies sicherzustellen?

3.Weshalb geschah die halbautomatische Bewässerung des Sportplatzes am Wiesenweg am 02.05.2025 um 12:22 Uhr? Handelte es sich dabei um ein einmaliges Versehen, oder liegt dem eine dauerhafte Einstellung zugrunde? 

4.Werden auch andere Sportanlagen und Grünflächen der Stadt Brandenburg zur Mittagszeit bewässert? Wann ja, warum?

5.Wie genau erfasst die Stadtverwaltung den Wasserverbrauch und die Kosten der jeweiligen Bewässerung? Wird das Bewässerungskonzept infolge einer solchen Erfassung einer regelmäßigen Evaluation unterzogen? Wenn nein, warum nicht?

6.Welchen Investitionsbedarf sieht die Stadtverwaltung ggf., um flächendeckend sicherzustellen, dass Sportplätze und Grünflächen nicht mehr bei direkter Sonneneinstrahlung bewässert werden?

Vielen Dank im Voraus für die fristgerechte Beantwortung!

Heidi Hauffe und Andreas Kutsche, Fraktionsvorsitzende

Anfrage Nr. 179/2025 der BSW-Fraktion
an den Oberbürgermeister zur Sitzung der SVV am 25.06.2025 zur Bewässerung Sportplatz Wiesenweg und andere städtische Liegenschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Inwiefern folgt die Stadtverwaltung bei der Bewässerung städtischer Liegenschaften einem klaren Konzept und ist in diesem Konzept auch der Zeitpunkt der Bewässerung eindeutig geregelt?
Auf den Liegenschaften des Eigenbetriebes GLM werden nur die Sportplätze regelmäßig automatisch bewässert. Die Bewässerung erfolgt grundsätzlich in der Nachtzeit. Andere Flächen werden nur in Ausnahmefällen gewässert, z. B. bei Neu- und Nachpflanzungen oder längerer Trockenheit. In diesen Fällen erfolgt die Bewässerung durch Hausmeisterpersonal oder beauftragte Unternehmen innerhalb der regulären Arbeitszeiten. Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Bewässerungsarbeiten nicht über die Mittagszeit durchzuführen sind.
 
2. Achtet die Stadtverwaltung darauf, dass die automatische Bewässerung städtischer Liegenschaften vor 08:00 Uhr bzw. nach 18:00 Uhr passiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen werden unternommen, um dies sicherzustellen?
Ja, darauf wird bei der Einstellung der Bewässerungszeiten geachtet. Die Bewässerungszeiten sind für jeden Sportplatz individuell, jedoch immer für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr programmiert.
 
  3. Weshalb geschah die halbautomatische Bewässerung des Sportplatzes am Wiesenweg am 02.05.2025 um 12:22 Uhr? Handelte es sich dabei um ein einmaliges Versehen oder liegt dem eine dauerhafte Einstellung zugrunde?
Im Rahmen von Störungsbeseitigungen, Wartungen und sonstigen Arbeiten an der Bewässerungsanlage kann es notwendig werden, einen oder mehrere Testläufe der Anlage außerhalb der programmierten Zeiten durchzuführen. So auch passiert am 02.05.2025 am Sportplatz Wiesenweg. Da die Beregnung bereits zwei Nächte nicht richtig funktionierte, wurde der Testlauf nach der Störungsbeseitigung etwas verlängert, um die Defizite für den empfindlichen Rasen auszugleichen
4. Werden auch andere Sportanlagen und Grünflächen der Stadt Brandenburg zur Mittagszeit bewässert? Wann ja, warum?
Nein. Ausnahmen kann es aus den bereits benannten Gründen geben.
5. Wie genau erfasst die Stadtverwaltung den Wasserverbrauch und die Kosten der jeweiligen Bewässerung? Wird das Bewässerungskonzept infolge einer solchen Erfassung einer regelmäßigen Evaluation unterzogen? Wenn nein, warum nicht?
Die Sportplätze der Stadt Brandenburg an der Havel verfügen über jeweils eigene Brunnenanlagen. Insofern erfolgt hier keine Erfassung des Wasserverbrauches. In vielen Objekten des GLM sind Gartenwasseranschlüsse installiert und mit einem entsprechenden Unterzähler ausgestattet. Für diese Fälle können die Wasserverbräuche der Bewässerung zugeordnet werden. Bei der Betrachtung der Gesamtkosten von Bewässerungsmaßnahmen spielt der Wasserverbrauch jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Die Entscheidung für eine Bewässerungsmaßnahme richtet sich nach dem eintretenden Schaden im Falle einer Nichtbewässerung.
6. Welchen Investitionsbedarf sieht die Stadtverwaltung ggf., um flächendeckend sicherzustellen, dass Sportplätze und Grünflächen nicht mehr bei direkter Sonneneinstrahlung bewässert werden?
Wie zu Frage 1 dargestellt, erfolgt nur im Ausnahmefall eine Bewässerung von Flächen, die keine Sportflächen sind. Eine Installation von Bewässerungssystemen wäre hier völlig unverhältnismäßig. Kostenschätzungen liegen uns dazu nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen In Vertretung
Thomas Barz
Beigeordneter und Kämmerer