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Sehr geehrter Herr Scheller,
aktuell erlebt Deutschland das trockenste Frühjahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Auch im Land Brandenburg macht sich dies deutlich bemerkbar: Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) liegt die durchschnittliche Menge an Regen bei 36 Liter pro Quadratmeter im Land. Doch in diesem Jahr fielen im Durchschnitt nur 15 Liter pro Quadratmeter und damit lediglich rund 40 Prozent dessen, was zu erwarten gewesen wäre.
Vor diesem Hintergrund rückt die Bewässerung städtischer Grünanlagen und Sportplätze besonders in den Fokus. Dabei sind einige Regeln zu beachten, um eine effektive, wassersparende und rasen- sowie pflanzenschonende Sprengung zu gewährleisten. Auch der Zeitpunkt der Bewässerung spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. So ist klar, dass man mittags nicht wässern oder sprengen sollte, weil das Wasser schnell verdunstet und die Pflanzen unnötig Stress bekommen. Die Sonne kann die Feuchtigkeit verdunsten, bevor sie in den Boden eindringen kann, und der nasse Rasen bzw. die nassen Blätter können durch die Sonnenstrahlen verbrennen.
Den Fragestellern ist bekannt, dass trotz dieser Bedenken zumindest der Sportplatz am Wiesenweg bei strahlendem Sonnenschein zur Mittagszeit bewässert wurde. Konkret ist aufgefallen, dass die Bewässerung dieses Sportplatzes z.B. am 02.05.2025 um 12:22 Uhr erfolgte. Ein entsprechender Fotobeweis mit Zeitstempel liegt der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht vor.
Wir fragen Sie daher:
1.Inwiefern folgt die Stadtverwaltung bei der Bewässerung städtischer Liegenschaften einem klaren Konzept, und ist in diesem Konzept auch der Zeitpunkt der Bewässerung eindeutig geregelt?
2.Achtet die Stadtverwaltung darauf, dass die automatische Bewässerung städtischer Liegenschaften vor 08:00 Uhr bzw. nach 18:00 Uhr passiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen werden unternommen, um dies sicherzustellen?
3.Weshalb geschah die halbautomatische Bewässerung des Sportplatzes am Wiesenweg am 02.05.2025 um 12:22 Uhr? Handelte es sich dabei um ein einmaliges Versehen, oder liegt dem eine dauerhafte Einstellung zugrunde?
4.Werden auch andere Sportanlagen und Grünflächen der Stadt Brandenburg zur Mittagszeit bewässert? Wann ja, warum?
5.Wie genau erfasst die Stadtverwaltung den Wasserverbrauch und die Kosten der jeweiligen Bewässerung? Wird das Bewässerungskonzept infolge einer solchen Erfassung einer regelmäßigen Evaluation unterzogen? Wenn nein, warum nicht?
6.Welchen Investitionsbedarf sieht die Stadtverwaltung ggf., um flächendeckend sicherzustellen, dass Sportplätze und Grünflächen nicht mehr bei direkter Sonneneinstrahlung bewässert werden?
Vielen Dank im Voraus für die fristgerechte Beantwortung!
Heidi Hauffe und Andreas Kutsche, Fraktionsvorsitzende