in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel

Anfrage zur Taubenpopulation

Betreff: Anfrage an den Oberbürgermeister zur Taubenpopulationskontrolle
Status: öffentlich Vorlage-Art: Anfrage
Einreicher: Stadtverordneten, Frau Hauffe und Herr Kutsche
Federführend: Stadtverordnete Bearbeiter/-in: Import, Allris
Beratungsfolge:
   
  Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
  24.09.2025    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel      
       
 
 
 
 
Anlagen:
Beantwortung Anfrage 219-2025

Sehr geehrter Herr Scheller,

Tauben brüten üblicherweise mehrmals im Jahr. Ringeltauben haben eine lange Brutperiode von Februar bis November und können bis zu vier Bruten pro Jahr haben. Stadttauben können sogar bis zu sechsmal im Jahr brüten, was auf die Domestizierung und Züchtung durch den Menschen zurückzuführen ist. Ein unverhältnismäßig hoher Taubenbestand kann zu einer schnelleren Übertragung von Krankheitserregern sowie zu einer starken Verschmutzung von Plätzen der Stadt und von Privateigentum führen. Bereits jetzt sind der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht Beschwerden über die Verschmutzung von Balkonen durch Taubenkot bekannt.

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller eine wirksame Populationskontrolle der Tauben unabdingbar. Eine Möglichkeit hierzu besteht darin, betreute Taubenschläge zu errichten, die es ermöglichen, Tauben artgerecht zu versorgen und durch gezielten Eiaustausch den Bestand zu regulieren. Zudem bleibt bei dieser Methode etwa 80 Prozent des Kots im Schlag, wodurch Straßen, Plätze und Balkone deutlich sauberer werden.


Wir fragen Sie daher:

  1. Führt die Stadtverwaltung Zählungen oder Schätzungen zur Zahl der Tauben im Stadtgebiet durch? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hat sich die Taubenpopulation in den letzten zehn Jahren entwickelt?

 

  1. Erfasst die Stadtverwaltung die durch die Bereinigung von Stadteigentum von Taubenkot entstandenen Kosten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hoch sind die jährlichen Kosten? 

 

 

  1. Sind der Stadtverwaltung in den letzten zehn Jahren Fälle von Übertragungen von Krankheitserregern bekannt, die auf Tauben oder andere Vogelarten im Stadtgebiet zurückgeführt werden konnten? 

 

4.Welche Maßnahmen zur Taubenpopulationskontrolle unternimmt die Stadtverwaltung? Wird der Erfolg dieser Maßnahmen regelmäßig evaluiert?

 

  1. Welchen Investitionsbedarf sieht die Stadtverwaltung ggf., um spürbare Verbesserungen bei der Taubenpopulationskontrolle zu erreichen?

 

Vielen Dank im Voraus für die fristgerechte Beantwortung!



 

Anfrage Nr. 219/2025 an den Oberbürgermeister zur
Taubenpopulationskontrolle zur SVV am 24.09.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
DATUM
15,09.2025
UNSER ZEICHEN
SVBRB-Gb03-Amt 39
219/2025
1.) Führt die Stadtverwaltung Zählungen oder Schätzungen zur Zahl der
Tauben im Stadtgebiet durch? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,
wie hat sich die Taubenpopulation in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
Es werden durch die Stadt keine Zählungen oder Schätzungen zur
•Anzahl von Tauben (Stadt- und Ringeltauben) durchgeführt.
Verwilderte Stadttauben sind nach dem § 960 BGB herrenlose Tiere,
ähnlich wie die verwilderten Katzen. Sie fallen daher nicht in die
pflichtigen Aufgaben der Stadt Brandenburg an der Havel.
Ringeltauben sind Wildtiere und unterliegen dem Jagdrecht.
2.) Erfasst die Stadtverwaltung die durch die Bereinigung von
Stadteigentum von Taubenkot entstandenen Kosten? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, wie hoch sind die jährlichen Kosten?
Die entstandenen Kosten für das Vergrämen der Tauben und
anschließende Reinigung im Pegelhaus Mühlentorstraße beliefen sich
auf 3.026.33 €.
Die Bereinigung des Glockenturmes im Rathaus kostete ca. 600,- €.
 
 
3.) Sind der Stadtverwaltung in den letzten zehn Jahren Fälle von Übertragungen von
Krankheitserregern bekannt, die auf Tauben oder andere Vogelarten im Stadtgebiet
zurückgeführt werden konnten?
Dem Gesundheitsamt der Stadt Brandenburg an der Havel sind seit Inkrafttreten des
Infektionsschutzgesetzes in 2001 keine Erkrankungen beim Menschen infolge der
Übertragung von Krankheitserregern durch Tauben oder andere Vogelarten gemeldet
worden.
 
4.) Welche Maßnahmen zur Taubenpopulationskontrolle unternimmt die
Stadtverwaltung? Wird der Erfolg dieser Maßnahmen regelmäßig evaluiert?
Welchen Investitionsbedarf sieht die Stadtverwaltung ggf., um spürbare
Verbesserungen bei der Taubenpopulationskontrolle zu erreichen?
Es werden keine Maßnahmen durch die Stadtverwaltung unternommen.
2024 erfolgte zur Taubenproblematik im Stadtteil Nord mit der WBG und Mitarbeitern der
Verwaltung eine Erörterung vor Ort. Mögliche Maßnahmen der Reduzierung des Bestandes
an Tauben wäre das Modell von betreuten Taubenschlägen, die durch die Immobilien-
eigentümer in Zusammenarbeit mit einem Verein oder Ehrenamtlern zu betreiben wären.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Thomas Barz
Beigeordneter und Kämmerer